Die 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und bringt nicht nur für Auto fahrer zahlreiche Neuerungen mit, sondern auch für Behörden wie Bezirkshauptmannschaften, Städte und Gemeinden. Am 1. Juli tritt die 35. StVO-Novelle in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die vor allem die vollziehenden Behörden betreffen.
Kein flächendeckendes Tempo 30 in Gemeinden Die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h in Ortsgebieten bleibt unverändert. Bürgermeisterkönnen auch künftig nicht ohne Weiteres ganze Orte zu Tempo-30-Zonen erklären. Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, erklärt:"Behörden können künftig in besonders sensiblen Bereichen, wie vor Schulen oder Seniorenheimen, Geschwindigkeitsbeschränkungen einfacher erlassen.
LIVE: Verkehrs-Ticker für Vorarlberg Neue Regeln für Radarkontrollen Die Verkehrsüberwachung bleibt Aufgabe der Bezirkshauptmannschaften und der Polizei. Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen künftig selbstständig Radarkontrollen durchführen, wobei die Standorte im Vorfeld geprüft werden, etwa auf Unfallhäufigkeit. Hoffer betont:"Geschwindigkeitskontrollen sollen der Verkehrssicherheit dienen und nicht der Einnahmenbeschaffung.
self all Open preferences. Grünblinken bei Ampeln bleibt die Regel Entgegen einiger Spekulationen wird das Grünblinken bei Ampeln nicht abgeschafft. Nur an stark frequentierten Zufahrten zu Autobahnen oder Schnellstraßen dürfen spezielle Ampeln installiert werden, die kurzzeitig Fahrzeugkolonnen unterbrechen. Dabei kann auf das Grünblinken verzichtet werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern und Staus zu reduzieren.
Gratis für DICH! News auf WhatsApp erhalten! Fakten: self all Open preferences. self all Open preferences.
Auto Autofahrer Gesetze Öamtc Österreich
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: WienerZeitung - 🏆 19. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: Vorarlberg - 🏆 13. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: noen_online - 🏆 15. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: noen_online - 🏆 15. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: Vorarlberg - 🏆 13. / 51 Weiterlesen »