Das Verbot der religiösen Hauptbedeckung treffe einzig muslimische Kinder. Das sei gleichheitswidrig, sagt der VfGH. Inwiefern könnte die Politik nun noch das Kopftuch oder andere religiöse Symbole in Schulen verbieten?
Die frühere türkis-blaue Koalition hatte es verklausuliert ins Schulunterrichtsgesetz geschrieben und das Wort Kopftuch vermieden. Für den Verfassungsgerichtshof aber ist klar, was gemeint war. Präsident Christoph Grabenwarter sprach es gleich zu Beginn aus, als er am Freitagnachmittag das Erkenntnis verkündete: „Das sogenannte Kopftuchverbot an Volksschulen wird als verfassungswidrig aufgehoben.
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