2017 sorgte der Gesetzgeber mit der Kartellrechtsreform für eine Ausweitung der anmeldebedürftigen Zusammenschlüsse im Zuge der Fusionskontrolle. Diese heftig diskutierte Reform hat nun einen bemerkenswerten Anwendungsfall mit schillernden Namen gefunden.
Grundsätzlich sieht das österreichische Kartellrecht eine verpflichtende Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen bzw. -übernahmen vor, wenn mindestens zwei beteiligte Unternehmen einen weltweiten Umsatz von fünf Millionen Euro, sowie alle gemeinsam einen weltweiten Umsatz von 300 Millionen Euro erwirtschaften und in Österreich einen Umsatz von 30 Millionen Euro erzielen.
Tatsächlich kam es im Frühsommer dieses Jahrs zur Anwendung dieser doch sehr theoretisch klingenden Klausel: So muss Facebook nun wegen der nicht angemeldeten Übernahme der amerikanischen Online-Datenbank Giphy eine Strafe von EUR 9,6 Millionen in Österreich zahlen. Grund dafür war Facebooks Übernahme des Internetdienstes im Mai 2020, die in Österreich aber nicht der Kartellbehörde gemeldet wurde.
Bisher haben Deutschland und Österreich diese Transaktionswertschwelle eingeführt, und die jeweiligen Wettbewerbsbehörden haben sogar einen gemeinsamen Leitfaden dazu veröffentlicht, um die Unklarheiten in der Anwendung zumindest zu reduzieren. Die Europäische Kommission und andere Staaten evaluieren die bisherigen Erfahrungen und die komplexen Fragen der Anwendung.
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