Die Sache ist formal-rechtlich durchaus fordernd. Denn auch wenn die bislang bekannten Chats von Ott eine parlamentarische Untersuchung vermutlich rechtfertigen würden, gibt es bei den – noch – laufenden U-Ausschüssen ein „technisches“ Problem:
Weder Spionage-Vorwürfe insgesamt noch Ott als Person sind vorab im sogenannten Untersuchungsgegenstand festgehalten worden. Und das wiederum bedeutet, dass Fragen zu diesem Themenkreis im U-Ausschuss schlicht nicht zugelassen werden dürfen – es sei denn, man nimmt es mit der Verfahrensordnung überhaupt nicht mehr ernst.
Ein anderes Ministerium hat diesbezüglich eine klare Rechtsmeinung entwickelt. Dem KURIER liegt ein Schreiben des für Kunst, Kultur und Sport zuständigen Ressorts von Vizekanzlervor. Kogler ist auch für den öffentlichen Dienst, also für die Beamten, zuständig.
Das Beamtenministerium hat dem Hohen Haus nun mitgeteilt, dass man sich der Rechtsansicht des Justizministeriums anschließt – und vorerst keine Ott-Akten liefert. Begründet wird das mit den erwähnten Konsultationsgesprächen zwischen Justiz und Ausschuss. So lange diese nicht abgeschlossen seien, will das Beamtenministerium nichts liefern. Es werde um Verständnis gebeten, „dass derzeit von einer Aktenübermittlung Abstand genommen werden muss“.
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