Überrascht ist Christiane Druml nicht. „Wir haben gehofft, dass der Verfassungsgerichtshof so entscheidet", so die Leiterin der Bioethikkommission, die schon im
damit gerechnet hat. Die Aufhebung der Strafbarkeit der Suizid-Beihilfe sei richtig, weil diese in Österreich sehr streng geregelt sei. „Schon das Kaufen eines Zugtickets für einen Angehörigen, der zum assistierten Suizid in die Schweiz fahren will, ist strafbar“, so Druml.
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