Jetzt ist es wieder so weit. Österreichs Verfassungsrichter werden kommende Woche in einer öffentlichen Verhandlung über die Frage befinden, ob das Verbot der aktiven Sterbehilfe sowie der Mitwirkung am Suizid verfassungswidrig ist. Zwei Schwerkranke haben die Aufhebung des Verbots beantragt. Leidende Menschen, begründen sie, würden damit gezwungen, entwürdigende Verhältnisse erdulden oder Sterbehilfe im Ausland in Anspruch nehmen zu müssen.
Gehört also zu einem humanen Lebensende das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und damit auf aktive Sterbehilfe? Die spontane Antwort lautet wohl: Ja. Sterbehilfe könnte auch ultimative Lebenshilfe sein.
Wie auch immer die Verfassungsrichter entscheiden, eine Grundsatzfrage bleibt: ob wir als Gesellschaft bereit sind, in ein humanes Lebensende zu investieren – nein, dazu zählt nicht das Geschäft mit Todespillen, sondern da geht es um mehr Mittel für Pflege und Palliativmedizin. Wer dazu nicht bereit ist, sollte aktive Sterbehilfe nicht mehr verbieten.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: WienerZeitung - 🏆 19. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: kleinezeitung - 🏆 6. / 63 Weiterlesen »