as Amtsgeheimnis spielt auch in der Arbeit von Kommunen eine wichtige Rolle. Doch nun soll es fallen, zumindest für Orte über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Was das bedeutet, lässt sich für sie noch schwer abschätzen.
Es fehlen noch entscheidende Informationen, weswegen sich der Magistrat mit Kommentaren zurückhält: „Warum hier unterschieden wird beziehungsweise warum die Grenze bei 10.000 liegt, ist derzeit auch nicht nachvollziehbar“, heißt es aber aus dem Rathaus. Für Gutachten etwa gebe es bereits eine Veröffentlichungsverpflichtung seit Anfang des Jahres.
ÖVP-Bürgermeister Christian Walzl aus Stössing ist für die geplante Regelung und befürwortet die Beschränkung auf große Gemeinden. „Die Verwaltung in kleinen Kommunen so wie etwa Stössing wäre mit der Umsetzung überfordert. Ich finde es sinnvoll, das Gesetz nur auf große Gemeinden anzuwenden“, so Walzl.
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