Manchmal lässt sich ein Gesetz mit vier Worten zusammenfassen: „Don't kill the messenger“, kommentiert David Fuchs, Arbeitsrecht-Experte bei Bruckmüller Rechtsanwälte in Linz. Denn üblicherweise befürchten Hinweisgeber Repressalien.
es gibt schon irritierende Schlagzeilen
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