Die lang erwartete Urteilsverkündung im Korruptionsprozess rund um die Affären Buwog und Terminal Tower rückt näher. Wie das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitag bekannt gab, soll das Urteil gegen den Hauptangeklagten,sowie 14 weitere Angeklagte am 4. Dezember ab 10:30 Uhr verkündet werden.
Grasser ist der Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme angeklagt. Er soll gemeinsam mit anderen, darunter seinem Trauzzeugen Walter Meischberger, dem Immobilienmakler Ernst Karl Plech und dem Lobbyisten Peter Hochegger, im Rahmen der Privatisierung von Bundeswohnbaugesellschaften Schmiergeld in Form eines Teils einer vom Wohnungskäufer ausgeschütteten Provision angenommen haben.
Letztere werden die Urteilsverkündung jedoch nicht im Großen Schwurgerichtssaal verfolgen können, sondern mittels Videokonferenz im Lehrsaal 1 im Schulungszentrum. Der Saal, in dem 30 Plätze eingerichtet werden, befindet sich im 4. Stock des Gerichtsgebäudes und ist via Aufzüge barrierefrei zu erreichen.
Während der Verhandlung muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Weiters ist darauf zu achten, dass die notwendigen Mindestabstände nicht nur beim Sitzen, sondern auch bei Gesprächen oder Interviews auf den Gängen und im Wartebereich eingehalten werden, heißt es seitens des Gerichts. Sowohl im Verhandlungssaal als auch im Lehrsaal 1 gilt ab Beginn der Urteilsverkündung ein Film- und Fotografierverbot, wer sich nicht daran hält, wird des Saales verwiesen.Jeden Tag. Überall.
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