Wenn es nach der Untersuchungskommission rund um den Terroranschlag durch einen IS-Sympathisanten am 2. November in der Wiener Innenstadt geht, so wären keine gesetzlichen Änderungen im Strafrecht notwendig, wie sie die türkis-grüne Bundesregierung mit dem nun in Begutachtung geschickten Anti-Terrorpaket vornimmt.
Darüber hinaus sei beim BVT eine 'große Verunsicherung der Belegschaft' wahrnehmbar, analysiert die Untersuchungskommission. Diese sei insbesondere auf die Durchsuchungsaktion 2018 zurückzuführen, heißt es im Zwischenbericht.\nKeine Antwort auf 'Was wäre, wenn'-Frage\nAllerdings heißt es später im Zwischenbericht wörtlich: 'Es wird nie festgestellt werden können, welche Reaktionen der Behörden auf die Entwicklungen von K.
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