Tempo-30-Regeln der StVO-Novelle sollen Sicherheit steigern

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Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen auf 30 km/h umsetzen - und überwachen. Das soll eine Novelle der Straßenverkehrsverordnung (StVO) ermöglichen, die am Donnerstag per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wird. Das Inkrafttreten ist mit 1. Juli vorgesehen, informierte das Verkehrsministerium.

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Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern.

 

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