Mit 1. Mai 2023 treten Teile der 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 in Kraft. Im Rahmen dieser werden auch bestimmte Strafbeträge erhöht. Wer im Auto keinen Sicherheitsgurt anlegt oder keinen Sturzhelm auf Motorrädern oder Mopeds trägt, zahlt für ein Organmandat an Ort und Stelle künftig 50 statt bisher 35 Euro – eine Anzeige kostet bis zu 100 Euro.
Auch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird für Autofahrer teurer: Das Organmandat bei Verwendung eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet dann 100 statt bisher 50 Euro."Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich", fügt Hoffer hinzu.
Zu den aktuellen Neuerungen sagt der Verkehrsjurist:"Sie sind die Fortsetzung einer Entwicklung, die seit Jahrzehnten läuft - in der Annahme der Politik, dass erhöhte Strafen unmittelbar das Verhalten beeinflussen." Das sei inzwischen aber eindeutig widerlegt.
Die Frage ist nun freilich: Welche Übertretungen werden unter Strafe gestellt und welche nicht? Beim Thema Handy zeigt sich, wie Hoffer betont:"Das Benützen des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung wurde unter Strafe gestellt, aber andere ablenkende Tätigkeiten sind davon nicht berührt: Essen, trinken, streiten, Haustiere versorgen und was sonst noch im Auto passiert, ist sehwohl unfallkausal, bleibt von solchen Bestimmungen aber unberührt.
Überwachung funktioniert nur durch Straßenaufsichtsorgane, wäre nicht vertretbar, das mit Privatanzeige zu koppeln, denn das würde unterschiedlichsten Varianten von Nachbarschaftskonflikten Vorschub leisten, wäre einfach, jemandem zu unterstellen, er hätte telefoniert
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