"Ich hab am 20. November um 21:25 Uhr bei der BP-Tankstelle am Margaretengürtel geparkt, um mir einen Kaffee aus dem dazugehörigen Geschäft zu holen", berichtet der 17-jährige Emre A. über seinen erlebten Vorfall Ende des Monats."Nach einer Woche hab ich dann eine Rechnung in der Höhe von 180 Euro von der Parkraumüberwachung erhalten, mit der Begründung, außerhalb der Öffnungszeiten dort geparkt zu haben.
Auf dem Brief der T-1 Parkraumüberwachung ist zu lesen:"Der Lenker [...] hat deren ruhigen Besitz dadurch gestört, dass er das Fahrzeug [...] rechtswidrig abgestellt hat." Tatsächlich hat die betroffene Tankstelle aber einen 24-Stunden-Betrieb. Auf Anfrage von Emre A. bei der Tankstelle bekam er die Antwort, dass er die Strafe aufgrund der Überschreitung der 15-minütigen Parkdauer erhalten hat."Ich verstehe nicht, warum der Grund für meine Strafe nun geändert wurde. Mir kommt das sehr willkürlich vor und ich weiß nicht, wie ich das bezahlen soll.""Unsere Recherche hat zwischenzeitlich ergeben, dass Herr A. am 20.
"Nachdem sich Herr A. an uns gewandt hat, hat sich T1 trotz dieser eindeutigen Sachlage bereiterklärt, ihm aus Kulanz einen Teil des geforderten Betrages zu erlassen."
Genau so gehört es ....Bravo
Geht's noch? Auf einem Behinderten Parkplatz stehen geht schon mal gar nicht 🤬 Und sich dann noch als armes Opfer darstellen mimimi soll froh sein das er Rabatt bekommen hat... vorherdenkenerlaubt
Tja. Ich sag einmal selbst Schuld kein Mitleid. Strafe hätte noch höher sein können. Auf einen Behinderten Parkplatz zu parken (egal um welche Uhrzeit). Gehört hart bestraft.
Wenn man eine Lenkerberechtigung hat, dann sollte man wissen, wo man parken darf - auch mit Audi und erst Recht mit 17 😛
richtig so....
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