. Die 18-Jährige kam Ende August mit einer Freundin von Ungarn nach Baden . Die beiden Studentinnen wollten einen Ausflug nach Wien machen und sich dabei auch eine Ausstellung in der Albertina anschauen.Der Schalter am Bahnhof war nicht besetzt, deshalb kauften die beiden ihre Zug-Tickets direkt beim Automaten.
Die ÖBB argumentierte gegenüber dem Niederösterreicher streng nach den Regeln:"An einem Bahnhof/einer Station mit Ticketverkauf ist der Zustieg in einen Nahverkehrszug nur mit gültigem Ticket gestattet. Können Sie bei der Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen, stellen wir Ihnen eine Fahrgeld-Nachforderung aus . Bezahlen Sie die Forderung nicht sofort, fällt zusätzlich 30 Euro Bearbeitungsgebühr an.
Der 72-Jährige wird die Strafe jetzt übernehmen."Wenn meine doppelte Pension im Oktober kommt, werde ich eine erste Rate bezahlen, im Dezember dann die zweite." Auf-Anfrage klärt ein ÖBB-Sprecher auf:"Die beiden Fahrgeld-Nachforderungen wurden tariflich korrekt ausgestellt.
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