worden – nicht rechtskräftig. Strache soll für Parteispenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, argumentierte die WKStA, Strache bestritt dies bis zuletzt vehement.
Richterin Claudia Moravec-Loidolt sagte in der Urteilsbegründung, sie habe keinen Zweifel an der Schuldund Grubmüllers. Sie zeigte sich"zutiefst überzeugt", dass der Grund der 2.000-Euro-Spende von Grubmüller im Oktober 2016 gewesen sei, Strache zu Aktivität zu motivieren. Dass Strache nichts von Spenden gewusst habe, halte sie hingegen für"äußerst unglaubwürdig", wie die Richterin in der Urteilsbegründung sagte.
Darüber hinaus sah die Richterin auch bei der Anfrage für Grubmüllers letztendlich nicht getätigten Spende für den FPÖ-Europawahlkampf keinen Konnex zum Prikraf-Gesetz – die Gesetzwerdung sei zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen gewesen, heißt es.Nach der Urteilsverkündung gab der – nicht rechtskräftig – verurteilte HC Strache ein erstes Statement ab. Die Fassungslosigkeit stand dem ehemaligen FPÖ-Chef ins Gesicht geschrieben.
. Dies hatte zuvor auch sein Anwalt geschildert, der sich angesichts der Freisprüche in zwei von drei Punkten äußerst gelassen gab.Aus diesem Grund sei er in volle Berufung gegangen. In seinen Augen liege hier eine Fehlinterpretation der Umstände vor. Das Urteil sei in seinen Augen keineswegs nachvollziehbar und auch nicht gerechtfertigt. Er sei schockiert, dass ihm Sachen vorgeworfen würden, die nicht stimmen würden.
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