Als der Vater der Zwillinge dann den Gartenzaun renovierte bzw. ein wenig versetzte, kam es zu einem Grundstücksstreit, dabei stellte sich rein zufällig heraus: Der Garten gehört der Kirche und gar nicht der Vermieterin .Die wütende Vermieterin wollte die Mutter daraufhin nur noch loswerden, zeigte sie wegen Betruges an. Der Vorwurf: Die 48-Jährige soll nicht alleine leben und zu Unrecht 5.968 € Sozialhilfe bezogen haben.
Daher musste die Mutter von Zwillingen wegen des Vergehens des schweren Betruges am Montag in Krems auf die Anklagebank. Vor Gericht sagte die 48-Jährige: „Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft waren einmal unangekündigt da, da war alles in bester Ordnung. Aber nach der besagten Anzeige wurde mir das Geld einfach gestrichen. Ich hatte nicht einmal die Möglichkeit auf einen Einspruch.
Die Richterin hatte für die Behörde wenig Verständnis. „In Zeiten wie diesen sollte man froh sein, dass sich ein Vater nach der Trennung um die gemeinsamen Kinder kümmert. Nur weil ein Mann den Rasen mäht und den Gartenzaun repariert, heißt das noch lange nicht, dass eine Lebensgemeinschaft besteht", so die Richterin. Die Mutter wurde rechtskräftig freigesprochen.
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