Coronabedingte Schulschließungen, Quarantäneverordnungen und „Absonderungsbescheide“ für schulpflichtige Kinder bringen berufstätige Eltern, die keine Betreuungsperson für ihre Kinder haben, seit März regelmäßig an den Rand der
Verzweiflung. Das Instrument der sogenannten Sonderbetreuungszeit sollte den betroffenen Eltern Erleichterung bringen, in der Praxis erwies es sich aber aus Kostengründen und mangels eines Rechtsanspruchs als wenig hilfreich. Das ist jetzt anders.
Was für ein gruseliges Bild.
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