Viele Sozialleistungen sollen an die Inflation angepasst werden, das Arbeitslosengeld und die Notstandsbeihilfe betrifft das nicht.ie Inflation ist in Österreich im September in den zweistelligen Bereich geklettert. Zur Abfederung der Teuerungen sollen ab dem nächsten Jahr die Familienbeihilfe und weiteren Sozialleistungen jährlich an die Inflationsrate angepasst werden. Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe betrifft das nicht.
Besonders dramatisch ist der Wertverlust bei arbeitslosen Personen mit Kinder. Der Familienzuschlag von 0,97 Euro pro Tag und Kind wurde seit 2001 nicht mehr erhöht. Um die Armutsgefährdung zu verringern, muss zunächst das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent des letzten Einkommens erhöht werden. Das ist eine langjährige Forderung der AK Niederösterreich. Nur dann kann das Arbeitslosengeld existenzsichernd sein und die Armutsgefährdung vermindert werden.
Erstens wird durch die Inflationsanpassung die individuelle Armutsgefährdung nicht reduziert. Um diese in den Griff zu bekommen, müsste vielmehr die Höhe des Arbeitslosengeldes erhöht werden. Zu Bekämpfung der aktuellen Teuerung gibt es andere Instrumente. Zweitens zeigen arbeitsökonomische Studien, dass durch die Erhöhung des Arbeitslosengeldes die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gesenkt wird. Dieses Phänomen nennt man Reserverationslohn. Im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung, die keinen automatisierten Inflationsausgleich hat, würde das Arbeitslosengeld stärker steigen als die Löhne.
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