Die Schweizer Armee führt seit letztem Frühling bei allen Einrückenden und dem Betriebspersonal eine sogenannte"Sanitarische Eintrittsmusterung" durch. Um eine Ausbreitung der Corona-Infektion unter den Soldaten möglichst zu verhindern, werden alle aufgebotenen Personen in den ersten zwei Tagen ihres Dienstes einem Sars-CoV-2-Test unterzogen.Wegen einem solchen PCR-Test hat nun ein Rekrut Strafanzeige gegen den Militärarzt Raffaele R.* eingereicht.
"Der PCR-Test ist ein invasiver Eingriff, der ohne Zustimmung des Verletzten dessen strafrechtlich geschützte Rechte auf körperliche Integrität verletzt", schreibt R.'s Jurist in der Strafanzeige, die er auf seinem Telegram-Kanal teilte. Über 10.000 Personen folgen Raschein auf der Plattform, in Corona-Skeptiker-Kreisen ist der Anwalt ein Star.
Gemäß des Anwalts verstößt der Militärarzt gegen die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf körperliche, seelische und mentale Integrität. Den PCR-Test habe der Arzt unzulässig erzwungen – und damit den Tatbestand des Missbrauchs militärischer Befehlsgewalt erfüllt.berichtet, sollen sich noch weitere Armeeangehörige bei Raschein gemeldet haben.
Die Testungen auf Sars-CoV-2 seien in Abstimmung mit der Teststrategie des Schweizer Bundesamts für Gesundheit durch den Oberfeldarzt der Armee angeordnet worden. Ein Corontest dürfe von Armeeangehörigen durchaus abgelehnt werden, sagt Reist. Eine Ablehnung habe jedoch"medizinische Konsequenzen". Weiter wollte sich Reist nicht dazu äußern. Bisher sei der Corona-Test aber nur in Einzelfällen verweigert worden.
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Was interessiert uns ein Schweizer Rekrut?
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