Diese gilt jedes Jahr von 1. November bis 15. April des Folgejahres und besagt, dass Autos bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben müssen. Dies bedeutet aber nicht, dass ab nun Sommerreifen montiert sein müssen.
Im Gegenteil: Auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit sind Winterreifen zu verwenden, wenn auf entsprechender Fahrbahn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich ist, betonte ARBÖ-Verkehrsjurist Martin Echsel. Wer auf Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung.
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