Die WKStA kann nun nach eineinhalb Jahren Daten aus dem Bundeskanzleramt im Rahmen von Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre auswerten. Es geht um E-Mails unter Ex-Kanzler Sebastian Kurz im Zeitraum zwischen 19. Dezember 2017 und 6. Oktober 2021.
Eineinhalb Jahre nach der Sicherstellungsanordnung von Daten im Bundeskanzleramt im Rahmen von Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre können diese nun von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgewertet werden.
zwischen 19. Dezember 2017 und 6. Oktober 2021 etwa im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bzw. in der Stabsstelle für strategische Kommunikation tätig waren.Zunächst hatte jedoch die Republik Rechtsmittel gegen die Sicherheitsanordnung eingelegt. Nachdem die Beschwerde im September 2023 vomabgewiesen wurde, konnte die WKStA aber weiterhin nicht auf die im Juni 2023 übergebenen Daten zugreifen.
Bei der internen Prüfung im Bundeskanzleramt unter Einbindung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dann fünf Dateien identifiziert, die für eine Versiegelung infrage kommen. Das Gericht folgte der Argumentation und stufte die Dateien nach der Prüfung am 14. März als geschützt ein, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn erklärte. Die restlichen Dateien wurden der WKStA übermittelt. Seit 19.
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