und zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Vom Vorwurf der pornografischen Darstellungen von Minderjährigen wurde er zum Teil freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger und Staatsanwalt erbaten Bedenkzeit.Der bisher unbescholtene junge Mann war wegen schweren sexuellenund pornografischen Darstellungen von Minderjährigen angeklagt.
Der Beschuldigte sei auch aufgrund ihrer schriftlichen Kommunikation davon ausgegangen, dass es bereits sexuelle Erfahrung gehabt habe.Bei einem ersten Treffen habe das geschlechtlich voll entwickelte Mädchen einen entsprechenden Reifestatus ausgestrahlt."Es hat auch selbst Kondome gekauft", sagte. In den Sozialen Medien sei auch nirgendwo das Alter gestanden.
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