© HELMUT FOHRINGERSebastian Kurz muss vor Gericht. Am Freitag hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Strafantrag gegen den früheren Bundeskanzler eingebracht. Der ehemalige ÖVP-Chef wird sich wegen Falschaussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss verantworten müssen. In drei Punkten soll er laut Strafantrag, der der Kleinen Zeitung vorliegt, die Unwahrheit gesagt haben.
Er sei „eingebunden, im Sinne von informiert“ gewesen, sagte Kurz im U-Ausschuss. Entschieden habe aber nicht er, sondern – wie im Gesetz vorgesehen – der Aufsichtsrat.Doch auch auf den Aufsichtsrat könne man Einfluss nehmen, merkte Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper im U-Ausschuss an. Das habe er nicht getan, betonte Kurz – der zweite Punkt, wo die WKStA eine Falschaussage ortet.
Die WKStA zitiert im Strafantrag mehrere Chat-Nachrichten, in denen Schmid etwa einem Freund von diesen Plänen berichtet, oder auch Kurz im Herbst 2017 an Schmid schreibt, sie müssten „über Öbib und so“ reden. Auch gehe aus Nachrichten hervor, dass Schmid Kurz „als den faktischen Entscheidungsträger der Vorstandsentscheidungen“ gesehen habe, heißt es im Strafantrag. Er solle ihn nicht „zu einem Vorstand ohne Mandate machen“, bat Schmid etwa Kurz in einer Nachricht.
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