Frauen haben das inhärente moralische Recht als Menschen, über ihren Körper und ihre Reproduktion zu entscheiden.
Und wer will schon schief angeschaut werden, weil er in seiner Praxis? Eben. Was der Herrgott nicht regelt, regelt das Getratsche im Dorfwirtshaus. Abtreibungen, das muss man wissen, um die Absurdität der Situation zu erfassen, sind der häufigste gynäkologische Eingriff weltweit. Es ist schon erstaunlich, wenn Gynäkolog:innen sich weigern, den häufigsten Eingriff ihres Fachgebietes durchzuführen.
Überhaupt sind sie sehr geduldig und sehr genügsam. Auch Ungenügendes genügt ihnen völlig. „Es reicht“ ist ein Satz, den zwar österreichische Bundeskanzler sagen , österreichische Frauen aber selten, denen reicht es nie, auch wenn es nie ausreicht. Es ist ein ruhiges Land, muss man verstehen. Auf irgendwelche Barrikaden steigt hier niemand, das ist sehr praktisch.
Neben der Fristenlösung gibt es auch noch die sogenannte medizinische Indikation, nach der ein Schwangerschaftsabbruch auch dann straffrei ist, wenn der Schwangeren durch eine Fortführung der Schwangerschaft ernste gesundheitliche Gefahr droht, sowie die embryopathische Indikation, die Schwangerschaftsabbruch dann straffrei macht, wenn der Embryo so schwer behindert ist, dass er nicht lebensfähig wäre, oder die strafrechtliche Indikation, wenn die Schwangere zum Zeitpunkt...
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