Schüsse von FPÖ-Politiker: Schützen droht Verwaltungsstrafe

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Der Kommunalpolitiker, der Schüssen von seinem Balkon aus abgefeuert hat, dürfte ohne strafrechtliche Konsequenzen davonkommen.

hat, dürfte ohne strafrechtliche Konsequenzen davonkommen. Wie Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, am Montag einen Bericht der"Salzburger Nachrichten" bestätigte, habe der 57-Jährige nach derzeitigen Kenntnisstand kein strafrechtliches Delikt erfüllt.

"Durch die Schüsse wurden keine konkreten Personen gefährdet - wie es etwa der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit verlangt", erklärte Neher. Aus diesem Grund habe man nach der Verhaftung des Mannes auch keine Zwangsmaßnahmen gesetzt. Allerdings wird der Mann bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Auch wenn er eine Waffenbesitzkarte besaß, liegt laut einem von den"SN" befragten Strafrechtler ein nicht sachgemäßer Umgang mit einer Waffe vor. Außerdem könnte dem Schützen auch eine Störung der öffentlichen Ordnung zur Last gelegt werden.

Der Pensionist hatte nach dem Vorfall gepostet:"Schade, dass er VdB und Haslauer nicht getroffen hat". Er reagierte damit auf die Aussage des 57-jährigen Schützen, aus Wut über die Absetzung von Innenminister Herbert Kickl und eines Pfarrers vom Balkon geschossen zu haben. Er stellte sich laut eigenen Angaben dabei die Gesichter Van der Bellens und von Ex-Kanzler Sebastian Kurz vor und feuerte auf Sträucher.

 

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