Die Staatsanwaltschaft Korneuburg sei zum Ergebnis gekommen, dass der Mann in gerechtfertigter Notwehr gehandelt habe, bestätigte Sprecherin Gudrun Bischof am Mittwoch auf Anfrage einen Bericht des"Kurier".
Die Einstellung erfolge"auf Basis des gesamten Ermittlungsverfahrens", sagte Bischof zur APA. Tatablauf und Schussabgabe waren auch von einem Ballistiker rekonstruiert worden.Bei der Home Invasion war eine 50-Jährige in der Nacht auf den 7. Februar durch Schläge ins Gesicht verletzt worden. Ihr Ehemann kam ihr zu Hilfe, der 71-Jährige gab drei Schüsse ab. Ein Projektil traf einen Verdächtigen.
Mittlerweile ist das zunächst in Korneuburg geführte Verfahren an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten worden. Es gebe eine Verbindung"zu einem früheren Delikt" in der Bundeshauptstadt, hielt Bischof dazu fest. Die Ermittlungen gegen den 71-jährigen Hausbesitzer, der auf einen maskierten Einbrecher geschossen hatte, wurden eingestellt, da er in gerechtfertigter Notwehr gehandelt habeDer Hausbesitzer gab drei Schüsse ab, wobei ein Einbrecher verletzt wurde, und das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Wien abgegeben
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