Am Montag beendet das Burgenland den harten Lockdown: Die Friseure dürfen wieder Kunden bedienen und der Handel sperrt auf, ganz im Gegensatz zu Wien und Niederösterreich.
Nein, antwortet das Sozialministerium: Shoppingtouren fallen nicht unter die Ausnahmen der Ausgangsbeschränkung. Die eventuelle Kontrolle obliege aber den Bezirksbehörden und in deren Auftrag der Polizei. Theoretisch wären bei Verstößen also auch Einkaufsfahrten bis zu 1.450 Euro Geldstrafe möglich.
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