Die Stadt Salzburg geht rigoros gegen Mieter von stadteigenen Sozialwohnungen vor, die ihre Räumlichkeiten illegal über die Plattform Airbnb an Touristen vermieten. Gegen einen 35-Jährigen wurde nun eine"gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses" beim Bezirksgericht Salzburg eingebracht. Er bestreitet die Vorwürfe. Das Urteil in dem Zivilprozess ergeht schriftlich.
Der Salzburger soll die städtische Wohnung von 2016 bis März 2019 tage-, wochen- und monatsweise über die Plattform Airbnb zu einem verhältnismäßig hohen Mietzins und zum Nachteil weiterer Hausbewohner vermietet haben, da sich diese dadurch gestört fühlten. Erst im Dezember 2018 hatte die Stadt die Mieter von geförderten Sozialwohnungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weitervermietung über Wohntauschplattformen wie Airbnb verboten ist. Diese Regelung habe schon vorher gegolten, erklärte Rechtsanwalt Michael Schubeck, der die Stadt Salzburg in dem Gerichtsverfahren vertritt. Wer sich nicht daran hält, verstoße auch gegen das Salzburger Raumordnungsgesetz.
Nach Angaben der Stadt berechnete der im März gekündigte Mieter pro Gast und Nacht 29 Euro plus 10 Euro Reinigungs-Pauschale. Daraus ergebe sich theoretisch eine Monats-Einnahme von mehr als 1.700 Euro, was einem Vielfachen der Sozialmiete von monatlich 234 Euro netto für die 44-Quadratmeter-Wohnung entspreche. Sich an günstigen Wohnungen zu bereichern, sei unakzeptabel.
Die Streitparteien saßen heute erneut vor Zivilrichter Philipp Seif. Es war bereits die dritte Verhandlung, zwei Zeugen wurden noch befragt."Der Richter hat die Verhandlung geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich", sagte Bezirksgerichtssprecher Franz Mittermayr. Es sind auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle gerichtsanhängig.
....und 6 Monate unbedingt bitte auch noch dazu
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