Eine Tanzeinheit beim Marktplatz in Innsbruck hat für Verwunderung. Laut der Tiroler Polizei liege jedoch kein Verstoß gegen die Verordnung vor. Denn der Kurs war als Versammlung und nicht als Veranstaltung angemeldet.Im Gastgarten eines Restaurants in Innsbruck herrschte am Donnerstagnachmittag enormer Ansturm. Doch da laut Verordnung jeder zweite Tisch gesperrt war, mussten viele Gäste abgewiesen werden - zur Enttäuschung der Inhaber und der Abgewiesenen.
Niemand hatte das Gefühl, weggeschickt zu werden, jeder war willkommen. Kreise am Boden zeigten den Tanzbegeisterten, in welchem Bereich sie sich bewegen durften. Mit Erfolg: Der Sicherheitsabstand wurde überwiegend eingehalten. Dicht an dicht standen hingegen einige Zuschauer, die sich das Spektakel auf keinen Fall entgehen lassen wollten.
Doch wie ist es möglich, ein derartiges Freiluft-Event abzuhalten, wo in der gültigen Lockerungsverordnung steht, dass Veranstaltungen in dieser Größenordnung im Freien nicht erlaubt sind? Die Antwort darauf weiß Georg Köll, Polizeijurist in der Sicherheitsverwaltung der Landespolizeidirektion Tirol: „Es ist korrekt, dass Veranstaltungen untersagt sind. Ausgenommen davon sind jedoch Versammlungen bzw. Demonstrationen.
Ja. Wir sind seit 37 Jahren ein Tiroler Traditionsbetrieb und somit eine wirtschaftstreibende Kraft. Alle mittelständischen Betriebe werden derzeit im Stich gelassen. Die großen Firmen finden immer ein Schlupfloch, auf der Strecke bleiben alle anderen.Das ist mir ein Rätsel. In einem Fitnessstudio mit 4000 Quadratmeter ist es nicht allzu schwer, alles so zu gestalten, dass die Mitglieder unter Einhaltung der Maßnahmen geschützt trainieren können.
Was hat der Schwachsinn in Österreich verloren ?
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