Sechs Jahre ist es mittlerweile her, seit Max Schrems erstmals gegen die Datensammelwut von Facebook zu Felde gezogen. Und ein Ende gibt es in der Causa bis heute noch nicht, denn ein rechtlich bindendes Urteil wird der Europäischen Gerichtshofs erst in den kommenden Wochen fällen.
Doch in der Grundsatzfrage, nämlich welche Daten der IT-Gigant aus Menlo Park unter welchen Bedingungen aus Europa in den USA transferieren darf, gibt es nun zumindest eine erste Richtung und ein paar Leitplanken für das bevorstehende Verfahren. Denn laut dem EuGH-Generalanwalt, dessen Rechtsansicht die Höchstrichter in vier von fünf Fällen folgen, entspricht das bestehende Verfahren der EU-Gesetzeslage.
Gleichzeitig meldete der Generalanwalt aber auch Bedenken bezüglich des 2016 beschlossenen Datenaustauschabkommen"Privacy Shield" zwischen der EU und den USA an, räumte jedoch ein, dass diese Frage nur indirekt Thema des gegenständlichen Rechtsstreits sei."Privacy Shield" wurde ausverhandelt, nachdem sein Vorgängerabkommen 2015"Safe Harbor" - ebenfalls nach einer erfolgreichen Klage von Schrems - gekippt worden war.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. In der Vergangenheit folgten ihm die EU-Richter mehrheitlich - allerdings nicht immer, wie etwa bei der deutschen Pkw-Maut. Schrems glaubt, dass das endgültige Urteil"durchaus günstiger für den Datenschutz sein könnte als das Gutachten".
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