Die Possessivpronomina sind auch nicht mehr das, was sie einmal waren!“, seufzt Sprachtüftler Dr. Martin S. Im Kundenmagazin seiner Lieblingstherme hatte er soeben die Überschrift „Wellness in seiner schönsten Form“ gelesen. Was ihn stirnrunzelnd zur Frage führte: Hat die Wellness in trendiger Manier das Geschlecht gewechselt – heißt es also neuerdings „das Wellness“ oder gar „der Wellness“? Nur dann wäre das besitzanzeigende Fürwort „seiner“ gerechtfertigt.
Da aber selbst der Duden, seit der letzten Rechtschreibreform Medium für sprachliche Freizügigkeiten aller Art, bei „Wellness“ auf dem weiblichen Geschlecht beharrt, hätte die Formulierung natürlich „Wellness in ihrer schönsten Form“ heißen müssen. Fazit: Der Überschriften-Texter im Thermenmagazin war offenbar nicht gerade in der Form seines Lebens.Ähnliche Beispiele begegnen freilich nicht nur in der Therme.
Dabei ist die Regel simpel: Bezieht sich ein besitzanzeigendes Fürwort auf ein männliches oder sächliches Nomen, lautet es „sein“ , bezieht es sich auf ein weibliches Nomen, lautet es „ihr“ .Ein Spezialfall ist das Wort „Mädchen“: Grammatikalisch ist das Wort sächlich, inhaltlich weiblich. Heißt es also „Das Mädchen hatte sein Handy verloren“ oder „…hatte ihr Handy verloren“? Der Duden lässt beide Möglichkeiten zu.
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