„Probezeit Light“ für Junglehrer ab 2020/21

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Kündigungsmöglichkeit: „Probezeit Light“ für Junglehrer ab 2020/21

Mit seinem Plan, bei Junglehrern mit befristeten Verträgen eine Probezeit einzuführen, hat Wiens Bildungsdirektor Heinrich Himmer bei der Lehrer-Personalvertretung für Empörung gesorgt. Nun haben sich beide Seiten auf eine Art „Probezeit Light“ ab 2020/21 geeinigt: Kann ein Direktor nach drei Monaten konkret belegen, dass ein Junglehrer nicht tragbar ist, soll der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden.

Bei Problemen müssen die Direktoren auch gegenüber der Bildungsdirektion genau festhalten, in welchen Punkten der Lehrer ungeeignet scheint. Dort können dann Maßnahmen wie eine Verpflichtung zur Fortbildung ergriffen werden. Kann der Schulleiter dokumentieren, wieso aus seiner Sicht ein Weiterarbeiten nicht möglich ist, kann der Vertrag auch vorzeitig beendet werden.Bei 26.

 

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