Polens Verfassungsgericht hat einen weiteren Schritt in Richtung der Umsetzung eines Abtreibungsverbotes bei Behinderung gesetzt. Die ausführliche Begründung des diesbezüglichen umstrittenen Gerichtsurteils vom 22. Oktober wurde am Mittwoch veröffentlicht, wie die Nachrichtenagentur PAP vermeldete. Das bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung einer verbindlichen rechtlichen Umsetzung des Urteils.
Nach der Urteilsveröffentlichung am Mittwoch verbreiteten sich in den Sozialen Medien bereits Aufrufe zu erneuten Demonstrationen. Am Mittwochabend startete eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Warschau. Außerdem waren weitere Aktionen in den größeren polnischen Städten geplant, wie die Organisation Allpolnischer Frauenstreik angekündigt hat.
Entgegen den Gepflogenheiten war die Entscheidung des Verfassungsgerichts bisher nicht im amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden. Mit der Veröffentlichung hat die Entscheidung offiziell Gültigkeit.Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Bisher waren Abtreibungen im Fall von Inzest oder Vergewaltigung, eine Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie bei einer schweren Behinderung des Kindes erlaubt.
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