Pleite des Reisekonzerns FTI: Was Betroffene & Gestrandete tun sollten

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Der drittgrößte Reisekonzern Europas, FTI, hat Insolvenz angemeldet. Die FTI Touristik GmbH, die Dachgesellschaft der FTI Group, stellte am Montag beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Seit Dienstag werden noch nicht begonnene Reisen voraussichtlich nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können.

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Die Insolvenz von FTI trifft viele Urlauberinnen und Urlauber kurz vor Beginn der Sommerreisesaison hart. Betroffene Kunden sollten ihre Reiseunterlagen prüfen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche beim Deutschen Reisesicherungsfonds geltend machen. Der Fonds wurde nach der Insolvenz von Thomas Cook im Jahr 2019 gegründet und soll nun betroffene Pauschalurlauber unterstützen.

Für Kunden, die nur individuelle Reiseleistungen wie Hotelbuchungen oder Mietwagen gebucht haben, gilt der Insolvenzschutz nicht. „Für diese Buchungen greift der Insolvenzschutz nicht, da sie nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen fallen“, sagt Petra Leupold, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation .

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