auch Schritte zu setzen, die das Unternehmen und seine Mitarbeiter weniger angreifbar machen. Am Dienstag hat der General den neuen Ethikkodex für alle Mitarbeitenden des Öffentlich-Rechtlichen in Kraft gesetzt. Er bringt erhebliche Einschränkungen u. a. bei Nebenbeschäftigungen, der Nutzung von Social Media sowie Vorgaben bei Tätigkeiten im politischen Umfeld. Schon bisher bedurfte es für Nebenjobs der Genehmigung.
Der Kernsatz auf den 24 Seiten des Ethikkodex lautet: „Zum Schutz der Objektivität und Unabhängigkeit ist … der Anschein einer Unvereinbarkeit basierend auf der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zu vermeiden.“ Vorrangig betroffen sind Personen, „die in journalistischen und programmgestaltenden Bereichen tätig sowie jene, die in der Öffentlichkeit entweder aufgrund ihrer Funktion oder ihrer öffentlichen Bekanntheit mit dem ORF identifiziert werden.
Besondere Achtsamkeit sei bei Auftraggebern geboten, über die der ORF regelmäßig berichtet - etwa politische Institutionen, parteinahe Organisationen und Institute oder auch Interessenvertretungen. ORF-Mitarbeiter dürfen zudem weder über den Auftraggeber einer Nebenbeschäftigung noch über den Anlass der Nebenbeschäftigung berichten.
Und: Stellungnahmen zu betriebsinternen oder unternehmenspolitischen Themen des ORF müssen mit der Unternehmenskommunikation bzw. dem ORF-Chef abgestimmt werden. Ausgenommen sind Belegschaftsvertreter.
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