Olympiasieger Benjamin Karl muss vor Gericht

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Fahrlässige Tötung: Olympiasieger Benjamin Karl muss jetzt vor Gericht

Dem Strafantrag zufolge soll Karl bei schlechtem Wetter zunächst eine Galerie mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren haben. Bei der Ausfahrt aus der Galerie sei der Beschuldigte dann unter Verletzung des Gebots des Fahrens auf Sicht auf der Fahrbahn, die mit Hagel bedeckt war, ins Schleudern geraten. Sein Audi kam auf die Gegenfahrbahn und prallte gegen den entgegenkommenden Jeep des Ehepaars aus dem Pinzgau.

Eine Entscheidungsgrundlage über Unschuld oder Schuld von Beschuldigten geben Gerichtsgutachten. Die zuständige Richterin hatte neben einem kfz-technischen Gutachten auch ein meteorologisches Gutachten über die zum Unfallzeitpunkt herrschenden Witterungsverhältnisse in Auftrag gegeben.Seine Familie stand Karl nach dem Unfall zur Seite. Medienberichten zufolge nahm der Sportler einerseits psychologische Hilfe in Anspruch, um das Erlebte möglichst zu verarbeiten.

 

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