Die Erst- und Zweitangeklagte werden außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Drittangeklagte habe zahlreiche Betrugshandlungen gesetzt, auch noch, als bereits gegen sie ermittelt worden sei. Mildernd seien ihr Geständnis und ihr ordentlicher Lebenswandel. Aus spezial- und generalpräventiven Gründen sei eine bedingte Strafnachsicht nicht möglich gewesen.
Staatsanwältin Bettina Dumpelnik gab keine Erklärung ab. Christine Lanschützer, Verteidiger der Erstangeklagten, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Wolfgang Blaschitz, der die Zweitangeklagte vertritt, gab keine Erklärung ab. Auch der Anwalt der 62-Jährigen, Martin Prett, gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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