Paukenschlag in der Causa rund um den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat diegegen ihn aufgehoben. Fuchs war wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer unbedingten Geldstrafe über 72.000 Euro verurteilt worden. Über die Strafsache muss nun am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt werden.
Fuchs hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der renommierte Jurist soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine"Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte nämlich eine Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet.Fuchs hatte die Weitergabe immer vehement bestritten. Das Gericht erster Instanz hatte ihm allerdings nicht geglaubt.
Weshalb der Schuldspruch in diesem Teilbereich nunmehr aufgehoben wurde, lag aber offenbar an einem anderen Vorwurf. Denn Fuchs sei auch vorgeworfen worden, Pilnacek gesagt zu haben, dass die Staatsanwaltschaft von einem Ermittlungsverfahren gegen die"Presse"-Journalistin absehen werde bzw. absieht. Dies sah das Landesgericht zwar als erwiesen an, es fehle aber eine ausreichende Begründung im Urteil dafür, sagte OLG-Sprecher Klaus-Dieter Gosch.
Doch auch hier hakte das OLG ein: Fuchs' geltend gemachte Begründungs- und Feststellungsmängel zur Frage, ob ein Aussagenotstand vorlag, waren zutreffend, begründete der Gerichtshof zweiter Instanz seine Entscheidung. Konkret habe das Erstgericht die Rechtsmeinung vertreten, dass sich der Gegenstand des U-Ausschusses nur auf die politische Verantwortlichkeit bezogen habe und daher kein Aussagenotstand vorlag, so OLG-Sprecher Gosch.
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