"Bei diesem Fall liegt offensichtlich ein Missverständnis vor, da seitens ÖBB gedacht wurde, dass der Schülerausweis, der gemeinsam mit dem Top-Jugendticket vorgewiesen werden muss, nicht vorhanden bzw. nicht mitgeführt worden war.
Wenn die Schülerin alles dabei hatte und das Problem einzig beim Lesegerät gelegen ist, muss das Mädchen natürlich keine Strafe oder Bearbeitungsgebühr zahlen, da dann von ihrer Seite kein schuldhaftes Verhalten, das einer Fahrgeldnachforderung zu Grunde liegen würde, besteht", sagt ÖBB-Sprecher Christopher Seif am Mittwoch zu"Die Mutter dazu:"Meine Tochter hat den Schülerausweis immer im Rucksack, auch wegen Corona und eben wegen des...
Irgendwer lügt.
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