Gesundheit vor Datenschutz: Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, sensible persönliche Daten im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verwenden. Prinzipiell sei die Verarbeitung persönlicher Daten mit Bezug zur Gesundheit laut EU-Datenschutzvorgaben zwar verboten, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Dienstag.
Der Schutz der öffentlichen Gesundheit könne aber ein rechtliches Motiv für eine Ausnahme von dieser Regel sein.Die statistische Auswertung anonymisierter Massendaten ist demnach ohne Weiteres mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung vereinbar. Und auch der Austausch und die Auswertung personenbezogener Daten sei"aus Gründen des Gemeinwohls" möglich, sagte der Kommissionssprecher.
Die Deutsche Telekom hatte dem Robert-Koch-Institut vergangene Woche Massendaten, die aus der Auswertung von Funkmasten stammen, zur Verfügung gestellt. Das RKI will damit die Wirksamkeit der Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zur Einschränkung sozialer Kontakte untersuchen. Medienberichten zufolge wird dies in Italien, dem am schlimmsten von der Pandemie betroffenen Land der EU, bereits getan.
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