Ein Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den früheren ÖVP-Spitzenpolitiker Gernot Blümel in der Glücksspiel-Causa ist eingestellt worden. Das teilte die WKStA am Dienstagnachmittag mit. Gleiches gilt für zwei weitere nicht genannte Beschuldigte. Gegen alle wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt.
In dem Fall ging es darum, dass laut einem Chatverlauf zwischen den Beschuldigten ein Verantwortlicher des Glücksspielunternehmens im Jahr 2017 bei Blümel, zu der Zeit in der Wiener Stadtpolitik aktiv, um einen Termin beim damaligen Außenminister Sebastian Kurz wegen eines Steuerproblems des Unternehmens im Ausland ersuchte. In der gleichen Nachricht wurde auch eine potenzielle Spende erwähnte.
Eine konkrete Zuwendung des Glückspielunternehmens an die Partei war für die Staatsanwaltschaft jedoch nicht nachweisbar.
Der Chatverlauf für sich allein genommen lasse ohne weitere Beweisergebnisse keine eindeutig strafbare Auslegung zu. In relevanten Bereichen seien Beweismittel nicht mehr vorhanden bzw. seien Daten zu dienstlicher Kommunikation gelöscht worden: „Die Ermittlungen waren daher einzustellen“, schreibt die WKStA. Jeden Tag. Überall.
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