gegen Zuwanderer gemünzten Maßnahmen der neuen Sozialhilfe: Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut VfGH verfassungswidrig.
Im Grundsatzgesetz selbst sieht der VfGH aber keinen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeit der Länder. Zwar sei die Gewährung von Leistungen bei sozialer Hilfsbedürftigkeit „an sich Sache der Länder“. „Der Bund ist jedoch zuständig, auf diesem Gebiet Grundsätze für die Landesgesetzgebung aufzustellen“, hieß es in einer Pressemitteilung am Dienstag.
Das sind alles Auswüchse einer Überdemokratisierung
bitte dieses Urteil in ganz Afrika, Arabien bis nach Pakistan bekanntgeben! Auch die Moslems nicht vergessen, die in Indien und China nicht gerne gesehen sind und sich dort ungerecht behandelt fühlen! Wir in Ö haben Platz und Geld für ALLE!
Ein Geschenk an Kurz, damit er sich mit den Linksextremen leichter tut!
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