Am Donnerstag hat das Arbeitsministerium eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Begutachtung geschickt. Die neue Regelung soll einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung sein, denn das Arbeitslosengeld soll jetzt vermehrt online angesucht werden.Bis jetzt gibt es zwei Wege, um an das Arbeitslosengeld zu kommen. Entweder man geht persönlich an eine der regionalen Geschäftsstellen des, oder online über das"eAMS-Konto".
"Die neue Regelung unterstützt beim AMS gemeldete Personen hinsichtlich der Vermeidung von Wegzeiten und nicht erforderlicher Vorsprachen. Gleichzeitig werden die AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet, wodurch mehr Zeit für die Kernserviceleistung des AMS, also die effektive Beratung und Vermittlung, bleibt", betont Arbeits- unddigital zu nutzen." wie AMS-Vorständin Petra Drax ebrichtet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgeschlagen, um die Online-Beantragung von Arbeitslosengeld zu fördern Durch diese Maßnahme sollen Mitarbeiter des AMS entlastet und mehr Zeit für die Betreuung und Vermittlung der Kunden zur Verfügung haben
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft schlägt vor, die Online-Beantragung von Arbeitslosengeld zu fördern, um Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice zu entlasten und mehr Zeit für die Betreuung und Vermittlung der Kunden zu schaffen
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