Es war ein langes Tauziehen mit der EU-Kommission, doch jetzt stehen die Details für die zweite Tranche des Fixkostenzuschusses in Österreich. Österreich und Deutschland seien bisher die einzigen Länder, die diesen Rahmen in Anspruch nehmen wollen, so ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel heute Vormittag vor Journalisten.
Bis zu 30 Prozent des entgangenen Umsatzes können so ohne Steuerberater geltend gemacht werden, so Blümel. Neu ist, dass jetzt auch etwa Leasingraten und frustrierte Aufwendungen - also jene etwa für Events oder Reisen, die vor dem 16. März 2020 gesetzt wurden - im Fixkostenkatalog enthalten sind. Grundsätzlich fließt diese Beihilfe nur für jenen Teil der Fixkosten, der nicht von Unternehmensgewinnen gedeckt ist. Damit ist die Berechnung kompliziert und in der Regel nur im Nachhinein möglich, so Blümel, da die Verluste im Voraus schwer zu schätzen seien.
Man wolle mit den Wirtschaftshilfen, die in den meisten Fällen auch Beschäftigungshilfen seien,"unterstützen, entlasten und rausinvestieren", so der Grüne Vizekanzler Werner Kogler bei dem gemeinsamen Termin mit Blümel.Abgesehen vom Fixkostenzuschuss kann ab heute Nachmittag auch der Umsatzersatz für Unternehmen, die im zweiten Lockdown zusperren mussten, beantragt werden.
"Der erweiterte Umsatzersatz sowie der Fixkostenzuschuss 2 sorgen dafür, dass wir Händlerinnen und Händler wieder eine Zukunftsperspektive haben", so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich :"Das ist gut, richtig und wichtig." Der Handel sei sehr vielfältig und breit aufgestellt."Daher ist die Differenzierung auch durchaus nachvollziehbar.
MilanoStremitz1 🤮🤮🤮🤮🤮🤮🤮🤮🤮
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