Neuer Beschluss verbietet Geschäftsmodell von 'Zupf di'

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Unzähligen Autobesitzern sind die immens hohen Zahlungsaufforderungen der Firma 'Zupf di' ein Begriff. Damit soll jetzt allerdings Schluss sein!

berichtete bereits unzählige Male über die Machenschaften der Firma"Zupf di". Das Unternehmen, bestehend aus Juristen und Partner-Rechtsanwälten, bot Privatgrundstückbesitzern ihre Hilfe an. Demnach wurden in der Vergangenheit bereits unzählige Autobesitzer in Österreich mit einer hohen Zahlungsaufforderung überrascht, weil diese die Privatgelände der"Zupf di"-Kunden befahren hätten .) nicht fristgerecht eingehen.

Der oberste Gerichtshof hat nun beschlossen, dass es"Zupf di" ab sofort nicht mehr gestattet sei, Aufforderungsschreiben an potenzielle Besitzstörer im Auftrag Dritter zu versenden.Somit dürfen"Besitzstörer" nicht mehr zur Abgabe von Unterlassungserklärungen sowie zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert werden. Auch Vergleichsangebote für das Absehen von der Einbringung einer Besitzstörungsklage seien nicht weiter gestattet.

Die Website des Unternehmens ist nach wie vor online. Allerdings wurde der Firmensitz mittlerweile nach UK verlegt. Das Unternehmen"Zupf di" nimmt die Entscheidung des OGH zur Erlassung der einstweiligen Verfügung zur Kenntnis, gibt jedoch bekannt, dass es die Verfügung als 'eigenartig anmutet':"Zumal sowohl das Handelsgericht Wien als auch das Oberlandesgericht Wien unseren Argumenten – vollinhaltlich – gefolgt sind, weshalb die einstweilige Verfügung auch erst seitens des OGH erlassen wurde.

Der oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Firma"Zupf di" nicht mehr dazu berechtigt ist, Aufforderungsschreiben an potenzielle Besitzstörer im Auftrag Dritter zu versenden und keine Zahlungsaufforderungen mehr zu stellen

 

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