Neuer Anlauf für Abriss von altem Biedermeier-Häuschen

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Bei der Baupolizei wurde zu dem Baujuwel ein Verfahren eingeleitet:

Wie die Baupolizei dem KURIER am Donnerstag bestätigte, läuft bei ihr erneut ein Verfahren. „Wir sind in einem Ermittlungsverfahren und dessen Ausgang ist derzeit nicht absehbar“, heißt es.

Will der Eigentümer das Gebäude trotz seiner Lage in einer Schutzzone abreißen, muss er selbst nachweisen, dass eine Ausnahme dafür vorliegt . Der Hausbesitzer habe nun um eine Verlängerung der Fristen dafür angesucht, sagt die Baupolizei. Sie entscheidet letztlich, ob ein Abriss zulässig ist.

Das Denkmalamt hat nichts mitzureden: Denn das Haus steht – und das hat immer wieder für Verwunderung gesorgt – nicht unter Denkmalschutz. Das liege daran, dass das Gebäude im 19. und 20. Jahrhundert durch diverse Umbauten zu stark verändert wurde, heißt es auf Anfrage aus dem Bundesdenkmalamt.

 

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...hoffentlich bald weg der schandfleck,....gebt jungen architekten eine chance !

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