Wien. IT-Systeme spielen in allen Lebensbereichen eine immer wichtigere Rolle. Auch in Banken geht ohne IT heute kaum noch etwas. Diese Abhängigkeit von IT stellt freilich ein beträchtliches Risiko dar, wie wohl jeder zu berichten weiß, der bereits einmal wegen eines Windows-Updates zu einer Kaffeepause gezwungen worden ist. Fällt die IT aus, fällt alles aus.
Wer seine IT-Prozesse an Dienstleister auslagert, der setzt sich dadurch allerdings auf einen Schlag völlig neuen Risken aus. Auf einmal ist nicht mehr der Ausfall der Hard- oder Software das einzige Risiko, sondern der Dienstleister selbst kann zum Risiko werden: Etwa dann, wenn der Dritte seine Dienstleistung nicht oder schlecht erbringt, oder wenn er zum Einfallstor für Spionage oder Sabotage wird.
Obwohl es sich bei den neuen EBA-Leitlinien im Grunde genommen um unverbindliche Empfehlungen handelt, sind sie für die Bankenpraxis dennoch von größter Bedeutung. Einerseits geben sie vor, in welchem Rahmen die österreichische Finanzmarktaufsicht ihren Prüfungsauftrag wahrnehmen wird. Andererseits erlangen sie über einen Umweg doch quasi-verbindliche Wirkung.
Endet die Due-Diligence-Prüfung positiv, so schreiben die neuen EBA-Guidelines detaillierte Anforderungen an den Vertragsinhalt vor, wenn wichtige Tätigkeiten ausgelagert werden.
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