Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandel gelten ab sofort neue Regeln. Weil speziell kleine und mittlere Lieferanten weniger Marktmacht haben als die großen Handelsketten, sollen Erstere vor bestimmten benachteiligenden Vertragsklauseln geschützt werden.
Das sieht eine EU-Richtlinie vor . In Österreich wurde diese Richtlinie – mit ein paar Monaten Verspätung – durch eine Novellierung des Gesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen umgesetzt. Das neue Faire Wettbewerbsbedingungen-Gesetz gilt seit 1. Jänner, wobei es jedoch für einige der neuen Bestimmungen eine Übergangsfrist gibt.Die Kernpunkte der Regelung sind zwei Listen mit verbotenen Handelspraktiken.
In der „grauen Liste“ werden weitere Praktiken aufgezählt, die nur dann verboten sind, wenn sie nicht von den Vertragspartnern vorab ausdrücklich vereinbart wurden. Darunter fallen etwa Entgelte, die der Händler vom Lieferanten für Werbung oder Vermarktung verlangt, oder dass nicht verkaufte Waren ohne Bezahlung an den Lieferanten zurückgeschickt werden.
Für die Durchsetzung der neuen Regeln ist die BWB zuständig. Sie kann Anträge auf Unterlassung – und ab 1. Mai 2022 auch auf Verhängung einer Geldbuße – beim Kartellgericht einbringen. Unterlassungsansprüche können auch von anderen Stellen geltend gemacht werden, unter anderem vom Bundeskartellanwalt, der WKO, den Landwirtschaftskammern, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern sowie von betroffenen Unternehmen. Ab 1.
Die BWB kündigte an, dass sie auch ihren „Fairnesskatalog“ in den nächsten Monaten entsprechend aktualisieren wird.Jeden Tag. Überall.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: falter_at - 🏆 10. / 61 Weiterlesen »
Herkunft: krone_at - 🏆 12. / 53 Weiterlesen »
Herkunft: DiePressecom - 🏆 5. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: noen_online - 🏆 15. / 51 Weiterlesen »