Der Hauptausschuss wird heute die neueste Corona-Schutzmaßnahmenverordnung beschließen -und die macht den Menschen das Leben ein bisschen leichter. Wichtigster Punkt sind die neuen Testregeln:
PCR: Wer schriftlich einen negativen PCR-Test - also einen im Labor ausgewerteten Test -vorlegen kann, hat damit zukünftig für 72 Stunden eine Berechtigung in der Tasche. Er kann also in diesem Zeitraum etwa zum Friseur gehen oder als nachweislich Nichtinfizierter das Land verlassen.Antigen: Die weniger aussagekräftigen Antigentests bleiben wie bisher 48 Stunden gültig.
Spitäler: In Kranken-und Kuranstalten sowie sogenannten Gesundheitsorten werden die Besuchsregeln gelockert. Künftig ist ein Besucher oder eine Besucherin pro Tag zugelassen, allerdings in Verbindung mit einer verpf lichtenden Testung. Ausgenommen davon sind natürlich Notfälle.
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