im November 2023 handeln. In dieser mussten sich die Nutzer entscheiden, ob sie die Netzwerke weiterhin mit personalisierter Werbung nutzen oder für Werbefreiheit zahlen. Genau dort sehen die Verbraucherschützer ein Problem und reichten folglich eine Klage beim Kölner Oberlandesgericht ein.nicht an geltende Regeln halten", betonte der VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Denn die Abos sollen dafür entworfen worden sein, um den Menschen Kontrolle über ihre Daten zu geben, ob diese für Werbung genutzt werden oder eben nicht. Laut einem Urteil desDie Meinung der Verbraucherschützer sieht aber anders aus, denn es soll gleich gar keine freie Entscheidung gegeben haben. Dadurch würde auch ein Verstoß gegen dennicht ausreichend deutlich gekennzeichnet gewesen sein, dass trotzdem noch Daten der Nutzer gesammelt werden würden.
Meta verteidigt sich und betont, dass die Abos entwickelt wurden, um den Nutzern Kontrolle über ihre Daten zu geben Die Verbraucherschützer sehen jedoch einen Verstoß gegen den Datenschutz, da Nutzer keine echte Wahl hatten und nicht ausreichend darüber informiert wurden, dass trotz Werbefrei-Abo weiterhin Daten gesammelt werden
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